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BGH, 02.06.1967 - V ZR 162/66 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückabwicklungsansprüche wegen Nichtigkeit eines Vergleichs - Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung - Verjährung des Schadensersatzanspruchs - Maßgeblichkeit von Willen und Erklärung des Vertreters bei Auslegungsfragen hinsichtlich einer Anfechtung
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- BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53
Schutz von Modeneuheiten
Auszug aus BGH, 02.06.1967 - V ZR 162/66
Sie meint, diese Bestimmung sei von dem Berufungsgericht nur unverbindlich dahin ausgelegt worden, daß lediglich der Verkauf von Einzelbauplätzen an einzelne Baulustige das Wiederkaufsrecht nicht auslöse, und könne deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 4, 10 [BGH 14.12.1954 - I ZR 65/53]/11) ebenso wie im Falle des Fohlens einer Auslegung von dem Revisionsgericht ausgelegt worden; diese Auslegung könne aber, da in der in Frage stehenden Vertragsbestimmung für Art und Größe der Einzelbauplätze keine Begrenzung festgesetzt, auch ein Zwischenverkauf nicht verboten und ein Selbstbauen nicht vorgeschrieben sei, nur dahin gehen, daß Verträge der Art, wie sie der Kläger mit der "G." und der "Ne. H." geschlossen habe, das Wiederkaufsrecht nicht auslösten.